Beaufsichtigung des Handwerkers nicht als Verzugsschaden ersatzfähig (LG Franfurt a.M., Urt. v. 07.03.2018 – 2-01 S 10/17)
Vom Schadensersatzanspruch bei Werkleistungen ist regelmäßig nicht der Ersatz von Verdienstausfall umfasst, der aufgrund der Überwachung des Werkunternehmers oder dessen Erfüllungsgehilfen entstanden ist. Fall: Der Kläger beauftragte den Einbau eines Kaminofens. Der Aufbau dauerte drei Tage länger als eingeplant. Während dieser Zeit beaufsichtigte der Kläger …