Kiffer können aufatmen: Gelegentlicher Cannabiskonsum (THC 3,7) rechtfertigt nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis (BayVGH, Urt. v. 25.04.2017 – 11 BV 17.33), erstmaliger Konsum harter Drogen (z.B. Amphetamin) aber sehr wohl (OVG Saarland, Beschl. v. 16.08.2017 – 1 A 506/17)
Bereits der erstmalige Konsum so genannter harter Drogen, zu denen Amphetamine gehören, rechtfertigt eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Das OVG des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat diese obergergerichtlich allgemein anerkannte harte Linie in einem Beschluss bestätigt (1 A 506/17). Der Kläger wandte sich gegen die …