Windenergieanlagen emittieren Schall. Eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird nur dann erteilt, wenn die am jeweiligen Standort geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Die Grenzwerte betreffen jedoch lediglich die für Menschen hörbaren Frequenzen. Infraschall hingegen bezeichnet eine Schallfrequenz, die für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar ist, bei der Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere bei einer dauerhaften Exposition, nicht ausgeschlossen werden können. Dezeit existiert kein Nachweis dafür, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall für Menschen oder Tiere schädlich ist. Das hält Kritiker aber nicht davon ab, dieses Argument immer wieder vorzubringen. Das ist gut so. Schließlich ahnte man auch bei der radioaktiven Strahlung zunächst nichts von deren Schädlichkeit. Anders als bei der radioaktiven Strahlung konnte indessen bei Infraschall bisher kein Nachweis gelingen, dass dieser schädlich ist. Dabei wird der von den Befürwortern der Windenergie ins Feld geführte fehlende Nachweis der Schädlichkeit durch Kritiker oft in sein Gegenteil verkehrt: Gerade der Umstand, dass man nicht wisse, dass etwas schädlich ist, so argumentieren die Kritiker, sage nichts über die Unbedenklichkeit aus, sondern nur über fehlendes Wissen.
WeiterlesenWindwahn – Argumente gegen Windenergie an Land: Windenergieanlagen erzeugen Infraschall, der Menschen und Tiere schädlich ist