Das Foto zeigt den Kopf wo der Justitia, sind Bild von Recht und Gerechtigkeit. Sie hat die Augen verbunden, damit sie unabhängig davon entscheiden kann, wer vor ihr steht. Die verbunden Augen symbolisieren die Gleichheit des Rechts gegenüber jedermann.

Testament: Fehlende Bestimmung eines Zwecks in Auflage führt zur Unwirksamkeit der Erbeinsetzung (OLG Celle, Beschl. v. 10.04.2017 – 6 W 36/17)

Das OLG Celle hat entschieden, dass die Erbeinsetzung in einem Testament unter der Auflage, dass das Erbe in eine nicht existierende bzw. noch zu gründende Stiftung eingebracht werden soll, die durch den Erben geführt werden soll, unzulässig ist, wenn im Testament nicht der Zweck der Stiftung bestimmt wird (OLG Celle, Beschluss vom 10.04.2017 – 6 W 36/17). Zwar ist die Erbeinsetzung unter Auflagen möglich, jedoch setzt dies im Falle einer Stiftung voraus, dass der Zweck der Stiftung durch den Erblasser selbst bestimmt wird (§§ 2193 Absatz 1, 81 Absatz 1 Satz 2 BGB). Der Erblasser kann daher die Zweckbestimmung nicht dem im Testament benannten Erben überlassen. Das OLG Celle gelangte in der Entscheidung zu dem Ergebnis, dass nicht bloß die im Testament geregelte Auflage, sondern zugleich die gesamte Erbeinsetzung unwirksam war. Denn dem Testament ist nicht zu entnehmen, dass die Erbeinsetzung ohne die unwirksame Auflage erfolgt wäre. Damit wendet das Gericht den aus dem Vertragsrecht stammenden Rechtsgedanken von § 139 BGB an, wonach die Unwirksamkeit eines Vertrages die Unwirksamkeit eines anderen mit diesem zusammenhängenden Vertrages bewirkt, sofern nicht anzunehmen ist, dass der eine Vertrag ohne den anderen Vertrag geschlossen worden wäre. An dies Stelle der unwirksamen Regelung nach dem Testament tritt die gesetzliche Erbfolge.

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Abgebildet ist hier der Ausschnitt eines Geldscheins, auf dem Münzen liegen.

Paukenschlag aus München: Bundesfinanzhof zur Umsatzsteuer bei UWG-Abmahnungen (BFH, Urt. v. 21.12.2016 – XI R 27/14)

Zum Vorsteuerabzug berechtigte Gewerbetreibende, die ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigte Gewerbetreibende wettbewerbsrechtlich abmahnen, müssen künftig auf die Kosten der Abmahnung Umsatzsteuer veranschlagen. Das hat das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof in München (BFH) entschieden (BFH, Urteil vom 21.12.2016 – XI R 27/14). Die bisherige Praxis, nach der in diesen Fällen umsatzsteuerfrei abgemahnt worden ist, gehöhrt damit der Vergangenheit an. Im Kern geht es um die Frage, ob zwischen Abmahner und Abgemgemahnten ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vorliegt. Diese in der Praxis bislang unisono verneinte Frage bejahte der BFH nun.

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Das Foto zeigt ein Schild mit dem Aufdruck 20 kmh Zone.

Blitzer-App rechtswidrig, OLG Rostock schließt sich der Auffassung des OLG Celle an (OLG Rostock, Beschl. v. 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17) – keine Entscheidung über rein akustische Warnung

Das Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock) hat sich der Rechtsprechung des OLG Celle (OLG Celle, Beschluss vom 03.11.2015 – 2 Ss (OWi) 313/15) angeschlossen, wonach das Betreiben einer so genannten Blitzer-App, im Fall ging es um Blitzer.de, ordnungswidrig ist (OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2017 – 21 …

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Das Foto zeigt zwei dicht nebeneinander stehende Windenergieanlagen, eine kleine und eine große.

Windwahn – Argumente gegen die Windenergie an Land: Die Errichtung einer Windenergieanlage bewirkt einen größeren CO2 Ausstoß als die Anlage während ihrer Laufzeit durch die Stromproduktion einspart

Die Überprüfung dieses Arguments setzt zunächst einmal die Bestimmung einer Vergleichsgröße voraus. Klar ist, dass die Produktion und die Wartung einer Windenergieanlage über die zumeist 20-jährige Betriebszeit CO2 emittiert. Das betrifft vor allem die Produktion von schweren Stahlkomponenten, wie Turm, Lager und Getriebe. Das CO2 Ersparnis hängt davon ab, welche Energieträger man zum Vergleich heranzieht und wie man deren CO2 Bilanz bestimmt. Wenn man zugrunde legt, dass die Kernenergie CO2-neutral ist, würde das Argument selbstverständlich zutreffen. Ein Kernkraftwerk als CO2-neutral zu bezeichnen erscheint aber unseriös. Angesichts des Aufwands für Kernkraftwerke, und das betrifft sowohl den Errichtungsaufwand als auch den Aufwand für die Wartung und in besonderem Ausmaß die noch immer ungeklärte Frage der Endlagerung des radioaktiven Mülls, kann von einer CO2-Neutralität nicht ausgehen. Die Bestimmung eines Vergleichswerts ist bei der Kernenergie nicht so einfach, weil die Bemessung eines CO2-Wertes je Kilowattstunde in gleichem Ausmaß der menschlichen Vorstellungskraft entzogen ist wie die Vorstellung, dass der radioaktive Müll über Millionen Jahre bzw. rechnerisch über etwa 60.000 Generationen hinweg sicher gelagert werden muss. Ein seriöser Vergleich kann daher allein anhand von fossilen Energieträgern vorgenommen werden.

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Auf dem Foto ist ein altehrwürdig anmutendes Gebäude zu sehen, bei dem es sich um ein Gericht handeln könnte.

Wer sitzt wo im Gericht – Sitzordnung, Beteiligte und Regeln

Berufseinsteiger und Referendare stehen am Anfang ihrer Tätigkeit vor der Frage, wo sie im Gerichtssaal Platz nehmen sollen. An den Gerichten finden sich zumeist keine Wegweiser oder Hausordnungen, aus denen man die Sitzordnung entnehmen kann. Den Richter oder den gegnerischen Prozessvertreter oder den Staatsanwalt nach dem Sitzplan zu fragen würde keinen besonders souveränen Eindruck hinterlassen. Genauso unschön ist es, der anderen Partei oder dem Staatsanwalt den Vortritt zu lassen und sich auf den frei bleibenden Platz zu setzen. Diese kurze Übersicht soll helfen, den ersten guten Eindruck zu bewahren:

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Das Foto zeigt das Sinnbild von Recht und Gerechtigkeit, die Justitia, die hier frontal von unten fotografiert wurde.

Zitat (§ 51 UrhG) & Änderungen im Zitatrecht durch das UrhWissG – Zitieren von Abbildungen, Fotos und Lichtbildwerken

Das in seiner Substanz aus dem Jahr 1965 stammende Urheberrechtsgesetz beinhaltet zahlreiche unklare und interpretationsbedürftige Regelungen, die für Laien kaum zu verstehen geschweige denn anzuwenden sind. Eine dieser Regelungen ist die Vorschrift über Zitate nach § 51 UrhG. Dabei handelt es sich um eine so genannte Schranke des Urheberrechts. Im eigentlichen Sinne handelt es sich also nicht um ein Recht, sondern um die Einschränkung eines Rechts, nämlich des Rechts des Urhebers bzw. des Rechteinhabers. Die oft verwendete Bezeichnung als “Zitatrecht” ist ungenau, denn es handelt sich dabei nicht um ein Recht, sondern um die Einschränkung eines Rechts.

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Das Foto zeigt den Blick in ein Gesetzbuch, aufgeschlagen ist es beim Grundgesetz, Artikel 5 Meinungsfreiheit.

Bezeichnung des Rehschleifer-Jägers als “Rabauke” keine strafbare Beleidigung, keine Zurechnung des Zitats “Drecksjäger” – OLG Rostock hebt Urteil des LG Neubrandenburg auf – Beschl. v. 09.09.2016 – 20 RR 66/16

Gegenstand des Verfahrens war ein Pressebericht der Haff-Zeitung “Nordkurier”, die in der Region Ueckermünde, Torgelow, Eggesin, Ferdinandshof erscheint. Unter der Überschrift “Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter” berichtete der Lokalredakteur der Zeitung darüber, dass ein Jäger auf der Bundesstraße B 109 ein Reh an die Anhängerkupplung seines …

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Auf dem Foto ist ein dreieckiges rot umrandetes Baustellenschild zu sehen, welches einen stilisierten Bauarbeiter, schwarz auf weißem Grund, zeigt, welcher mit einem Spaten in einem Haufen schaufelt.

Fragen und Antworten zum Verbraucherbauvertrag und Bauvertrag (BGB ab 01.01.2018)

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.01.2018 weit reichende Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgenommen, die den Bereich des Werkvertragsrechts betreffen (vgl. §§ 631 ff. BGB). Nachfolgend wird die Rechtslage ab dem 01.01.2018 behandelt. Ab diesem Datum geltende Regelungen werden durch Hinzufügung von „2018“ gekennzeichnet …

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Zu erkennen sind zwei Windenergieanlagen, an einer hängt an einem nach unten gerichteten Rotorblatt ein Mannkorb für Reparaturarbeiten.

Windwahn – Argumente gegen die Windenergie an Land: Von EEG-Förderung profitieren nicht die Leute vor Ort

Die EEG-Förderung kommt nur einigen wenigen Menschen zugute und bei denjenigen, die damit vor Ort konfrontiert sind, kommt nichts an. Dieses Argument stimmt und es stimmt nicht. Wenn man sich einmal anschaut, wie viele Windenergieanlagen sich in Bürgerhand befinden, stellt man ein großes Ungleichgewicht fest. …

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Das Foto zeigt den Blick in das Grundgesetz, wo Artikel 5 Meinungsfreiheit zu sehen ist.

BVerfG stärkt Meinungsfreiheit: hohe Anforderungen an die Qualifikation einer Äußerung als Schmähkritik (Beschluss vom 08.02.2017, 1 BvR 2973/14)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einmal mehr seine Rolle als Hüter der Meinungsfreiheit unter Beweis gestellt, indem es die durch Vorgerichte vorgenommene Einordung einer Äußerung als Schmähkritik korrigiert hat (BVerfG, Beschluss vom 08.02.2017, 1 BvR 2973/14. Gegenstand der Entscheidung war eine Veruteilung wegen Beleidigung (§ 185 …

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