Pauschaler Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer und Ferienwohnungen rechtswidrig (BVerwG, Urt. v. 27.09.2017 – 6 C 32.16)
Über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für Hotelzimmer, Gästezimmer und Ferienwohnungen hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu entscheiden. Betreiber von Hotels und Ferienanlagen müssen die auch als GEZ-Gebühr bezeichnete Abgabe auch dann zahlen, wenn in den Zimmern oder Ferienwohnungen gar kein Empfangsgerät (Fernseher, Radio, PC) vorhanden ist. …