Untervermietung nicht erlaubt, wenn Gewinn erzielt wird (BGH, Urt. v. 28.1.2026 – VIII ZR 228/23)
Wer seine Wohnung untervermietet und damit einen Gewinn erzielt, riskiert die Kündigung seines Mietverhältnisses. In einem aktuellen Grundsatzurteil stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass eine gewinnbringende Untervermietung nicht zulässig ist. Der Vermieter darf in diesem Fall nach vorheriger Abmahnung den Mietvertrag kündigen (Urt. V. 28.1.2026, …