Kaufinteresse ist kein berechtigtes Interesse für Grundbucheinsicht (OLG München, Beschl. v. 18.02.2026 – 34 Wx 36/26 e)

Einsicht ins Grundbuch darf nur nehmen, wer ein berechtigtes Interesse vorzuweisen hat. Das Interesse, eine Immobilie erwerben zu wollen, stellt kein berechtigtes Interesse dar. So hat es das OLG München entschieden (34 Wx 36/26 e). Schutz vor ungewollten Anfragen Jeder kann Einsicht in das Grundbuch …

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