Wechselmodell beim Haustier nach Trennung der „Eltern“ (LG Frankenthal, Urt. v. 12.05.2023 – 2 S 149/22)

Was passiert mit dem Haustier, wenn sich die „Eltern“ trennen? Haustiere sind zwar keine Sachen, aber die Vorschriften für Sachen werden nach dem Zivilrecht dennoch auf sie angewendet, § 90a BGB. Somit gilt: Der Eigentümer eines Hautieres darf Herausgabe verlangen, etwa wenn dieser nach einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.

Haustier gehört beiden Partnern

Wenn allerdings beide Partner das Haustier gemeinsam angeschafft haben und somit beide Eigentümer sind, ist die Sache etwas anders. Sieht ein Partner dann aus der gemeinsamen Wohnung aus, stellt sich die Frage, wer das Haustier bekommt.

Was passiert mit dem Haustier nach der Trennung?

Diese Frage hatte das Landgericht Frankenthal (LG Frankenthal) zu klären. Geklagt hatte ein Mann, dessen Partnerschaft mit seinem Lebensgefährten in die Brüche gegangen ist. Als die Beziehung noch intakt war, hatten sich die beiden Männer einen Labradorrüden angeschafft. Mit diesem lebten sie in der gemeinsamen Wohnung. Nach der Trennung zog der Mann aus, der Hund verblieb in der ehemals gemeinsamen Wohnung beim Ex-Partner.

Der Mann wollte sich jedoch weiterhin um den Hund kümmern und schlug eine Art Wechselmodell vor. Beide Ex-Partner sollten sich jeweils im Wechsel im Zwei-Wochen-Rhythmus um den Hund kümmern.

Der Ex-Partner war damit überhaupt nicht einverstanden. Er vertrat die Auffassung, dass es für den Hund als Rudeltier besser sei, wenn dieser nur eine feste Bezugsperson hat. Da der Mann jedoch sehr an dem Hund hing, erhob er Klage, mit Erfolg. Sowohl das Amtsgericht in erster Instanz, als auch das LG Frankenthal in der Berufungsinstanz gaben dem Mann Recht.

Anspruch auf “Umgang” wie beim Wechselmodell

Auch wenn bei Haustieren kein klassisches „Wechselmodell“ wie im Familienrecht in Betracht kommt, hat der Kläger einen Anspruch auf regelmäßigen „Umgang“ mit dem gemeinsamen Hund, so das Gericht. Denn es handelt sich um gemeinschaftliches Eigentum und jedem Eigentümer steht somit ein Teilhaberecht zu. Hieraus folgt, dass jeder Miteigentümer vom anderen Miteigentümer Zustimmung zu einer „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ in Bezug auf das Haustier verlangen kann, so das LG Frankenthal.

“Wechselmodell” – Keine Tierwohlgefährdung

Die vom Kläger vorgeschlagene Regelung des zweiwöchigen Wechsels war nach Auffassung des Gerichts nicht zu beanstanden. Auch das Argument, der Hund sei besser bei nur einer Bezugsperson aufgehoben, konnte nicht überzeugen. Das LG Frankenthal konnte keine Tierwohlgefährdung bei einem Umgang im „Wechselmodell“ erkennen.

Der Kläger hat somit einen Anspruch darauf, den gemeinsamen Hund alle zwei Wochen zu betreuen. Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2023 – 2 S 149/22

1 Gedanke zu „Wechselmodell beim Haustier nach Trennung der „Eltern“ (LG Frankenthal, Urt. v. 12.05.2023 – 2 S 149/22)“

  1. Hallo, kurz Folgendes. Ich Erhielt vor Einigen Tagen von einer Firma Safe Place eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 29.90 Euro wegen Angeblicher “Vertragsverletzung”…. (Was immer das auch Heissen soll) Ich Hatte diesen Unseriösen Abzockern noch am Gleichen Abend Meines Missgeschickes eine Mail Hingeschickt und Ihnen Mitgeteilt das Ich bei Rewe Einkaufen wollte aber da Ich Sämtliche Schlüssel, Inclusive der Autoschlüssel im Fahrzeug Eingeschlossen hatte ich keinen Zugang mehr zu meinem Auto Hätte, Telefonisch war diese Dubiose Abzocker Firma Überhaupt nicht zu Erreichen. Da es Bereits Spät am Abend war konnte Ich Niemanden mehr Erreichen der Mit das Fahrzeug Öffnet. Rewe Hatte Ich auch darüber Informiert. Somit Musste Ich das Auto auf dem Rewe Kundenparkplatz Stehen lassen. Am Darauffolgenden Tag hatte Mir eine Firma das Auto dann Geöffnet sodas ich wieder Zugang dazu hatte, diese Angelegenheit Kostete mich (Kein Witz) 246 Euro. Vergangene Woche dann Meldeten sich diese Abzocker dann Erneut von mir und Taten dann so als wenn sie Mein Schreiben nicht Erhalten Hätten, nun Forderten diese Abkassierer dann gleich das Doppelte. Eine Derartige Unverschämtheit und Dreistigkeit ist mir selten Untergekommen, Natürlich Bekommen diese Abzocker keinen Müden Cent Stattdessen Habe Ich diese Angelegenheit an Meinen Anwalt Weitergegeben der dann weitere Schritte gegen diese Abkassierer Einleiten kann. Ich bin seit fast 15 Jahren dort Kunde aber eine solche Frechheit hab ich noch nie erlebt!!!!

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