Fahrradlieferant hat Anspruch auf Bereitstellung eines Fahrrads und eines Handys (BAG, Urt. v. 10.11.2021 – 5 AZR 334/21)
Wer als Fahrradlieferant arbeitet, kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ihm ein Fahrrad zur Verfügung gestellt wird. Gleiches gilt für ein Handy, wenn dieses für die Arbeit benötigt wird. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für die Nutzung seines eigenen Fahrrads …