Keine Kündigung aufgrund von Keylogger-Erkenntnissen – Beweisverwertungsverbot (BAG, Urt. v. 27.07.2017 – 2 AZR 681/16)
Mit Urteil vom 27.07.2017 (2 AZR 681/16) billigte das Bundesarbeitsgericht ein Beweisverwertungsverbot für Erkenntnisse, die mittels so genannter Keylogger gewonnen worden sind. In dem Unternehmen, in dem der klagende Arbeitnehmer als Webentwickler angestellt war, wurde den Arbeitnehmern im April 2015 mitgeteilt, dass die Internetaktivitäten und …