Ferienwohnungen und Dauerwohnen schließen sich nicht wechselseitig aus (BauNVO bis 12.05.2017 – BVerwG, Urt. v. 18.10.2017 – 4 C 5.16)
Das Nebeneinander von Wohnen und Ferienwohnungen beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte. Hintergrund ist, dass die Nutzungsart „Ferienwohnungen“ deutlich mehr Beeinträchtigungen mit sich bringt als das normale „Wohnen“. In erster Linie äußert sich das durch verstärkten An- und Abreiseverkehr ständig wechselnder Feriengäste und dadurch, dass …