Der absichtlich provozierte Verkehrsunfall aus rechtlicher Sicht
Die absichtliche Herbeiführung eines Verkehrsunfalls ist leider keine Seltenheit. Zweck der provozierten Unfälle ist die Inanspruchnahme der gegnerischen Versicherung. Oft verwenden die Täter vorgeschädigte Fahrzeuge, die durch den provozierten Unfall einen weiteren Schaden erleiden. Der Vorschaden wird verschwiegen, was praktisch oft kein Problem ist, wenn …
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