Wem gehört das Sparbuch? – Besitz nicht entscheidend (BGH, Beschl. v. 17.07.2019 – XII ZB 425/18)
Wer Kontoinhaber eines Sparbuchs ist, richtet sich nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden. Eröffnen die Eltern auf den Namen ihres Kindes ein Sparbuch und lassen sie dieses Sparbuch in ihrem Besitz, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass sie sich die Verfügung über …