Anspruchsverlust bei Verzögerungsrüge – 6 Monate Klagefrist nach § 198 V GVG als materielle Ausschlussfrist (OLG Koblenz, Urt. v. 17.08.2017 – 1 EK 6/17)
Als Reaktion auf immer länger dauernde Gerichtsverfahren hat der Gesetzgeber im Jahr 2011 eine Entschädigungspflicht gesetzlich geregelt, die überlangen Gerichtsverfahren entgegenwirken soll. Nach § 198 GVG besteht seither die Möglichkeit für Verfahrensbeteiligte, Verzögerungsrügen auszusprechen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass Verfahren nicht in angemessener …