BVerfG stärkt Meinungsfreiheit: hohe Anforderungen an die Qualifikation einer Äußerung als Schmähkritik (Beschluss vom 08.02.2017, 1 BvR 2973/14)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einmal mehr seine Rolle als Hüter der Meinungsfreiheit unter Beweis gestellt, indem es die durch Vorgerichte vorgenommene Einordung einer Äußerung als Schmähkritik korrigiert hat (BVerfG, Beschluss vom 08.02.2017, 1 BvR 2973/14. Gegenstand der Entscheidung war eine Veruteilung wegen Beleidigung (§ 185 …