Tod nach Wespenstich ist Dienstunfall (VG Berlin, Urt. v. 28.08.2024 – VG 7 K 394/23)

Bei einer Allergie gegen Wespenstiche ist schnelles Handeln geboten. Wer von sich weiß, dass er allergisch reagiert, sollte zumindest zur Wespenzeit immer sein Notfallmedikament dabei haben. Anderenfalls kann ein Wespenstich innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen.

So erging es tragischerweise einem verbeamteten Lehrer aus Berlin.

Wespenstich bei Dienstberatung

Der Lehrer wusste, dass er allergisch auf Wespenstiche reagiert. Normalerweise hatte er daher im Sommer immer sein Notfallmedikament dabei. Am vorletzten Tag der Sommerferien im Jahr 2023 hatte der Lehrer sein Medikament jedoch nicht dabei. Der Lehrer traf sich zur Vorbereitung des neuen Schuljahrs mit seinen Kollegen. Es handelte sich um einen Präsenztag, der jedoch nicht in der Schule, sondern aufgrund des schönen Wetters in einem Ruderclub stattfand.

Tod nach allergischer Reaktion

Vor Ort stellte der Lehrer fest, dass er sein Medikament diesmal leider nicht dabei hatte. Er bat seine Kollegen, auf ihn aufzupassen und teilte ihnen mit, dass er bei einem Wespenstich womöglich in Ohnmacht fallen könnte. Leider kam es dann auch so. Der Lehrer wurde von einer Wespe gestochen und fiel in Ohnmacht. Die Kollegen reagierten sofort und riefen den Rettungswagen. Doch der Lehrer verstarb noch vor Ort. Die Rettungskräfte konnten ihm nicht mehr helfen.#

Witwe beantragt Hinterbliebenenversorgung

Die Frau des Lehrers, nun Witwe, vertrat die Auffassung, dass es sich um einen Dienstunfall handelte. Sie beantragte bei der Senatsverwaltung eine erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung, doch die Verwaltung lehnte dies ab. Nach Auffassung der Verwaltung handelte es sich nicht um einen Dienstunfall, weil die Allergie des Lehrers eine persönliche Anlage sei und sich somit keine spezifische Gefahr der Beamtentätigkeit realisiert hat.

Dienstunfall

Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) sah das anders. Es gab der Klage der Witwe statt und sprach ihr die erhöhte Hinterbliebenenversorgung zu. Alle Voraussetzungen eines Dienstunfalls sind erfüllt, so das Gericht. Die Anwesenheit im Ruderclub war dienstlich veranlasst, denn es handelte sich um ein Arbeitstreffen. Nach Auffassung des Gerichts war ein Dienstunfall auch nicht wegen der vorhandenen Wespenallergie ausgeschlossen. Insbesondere handelte es sich nicht um eine Vorschädigung, die den Unfall als unwesentliche Ursache für den Tod erscheinen ließe. Denn die Reaktion auf den Wespenstich hängt immer von verschiedenen zufälligen Faktoren ab, so das Gericht, etwa von der Giftmenge oder der Einstichstelle.

Andres sei nach Auffassung des Gerichts eine mechanische Abnutzung einzuordnen, wie z.B. eine vorgeschädigte Achillessehne, die jederzeit, also auch außerhalb des Dienstes, reißen kann.

Dass der Lehrer sein Notfallmedikament vergessen hat, spielte für das Gericht keine große Rolle. Es sei ohnehin fraglich, ob dem Lehrer sein Medikament noch hätte helfen können, wenn auch die schnell eingetroffenen Rettungskräfte dem Lehrer nicht mehr helfen konnten, so das Gericht.

Nach dem Urteil des VG Berlin liegt ein Dienstunfall vor. Der Witwe steht daher die erhöhte Hinterbliebenenversorgung zu. Ob die Senatsverwaltung mit dem Urteil einverstanden ist oder Berufung einlegt, ist nicht bekannt.

VG Berlin, Urteil vom 28.08.2024– VG 7 K 394/23

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