Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht – Besteller kann nur noch konkreten Schaden ersetzt verlangen (BGH, Urt. v. 22.02.2018 – VII ZR 46/17)
In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) Abschied von der Schadensersatzberechnung auf Basis der fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht genommen (BGH – VII ZR 46/17): Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGHs konnte der Besteller einer Werkleistung auch dann Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Mängeln …