Kein Klagerecht einzelner Eigentümer bei Veränderungen am WEG-Gemeinschaftseigentum (LG München, Urt. v. 15.11.2017 – 1 S 1978/16 WEG)
In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) kommt es häufiger zu Meinungsverschiedenheiten über eigenmächtige Maßnahmen einzelner Wohnungseigentümer. Von der Umgestaltung des zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Gartens bis hin zu Änderungen an Wänden, Wohnungseingangstüren oder Fenstern bieten Änderungen, die nicht mit allen Eigentümern abgestimmt sind, Stoff für handfeste Konflikte. So auch …