Rechtshänder schreibt Testament mit links (OLG Köln, Beschl. v. 03.08.2017 – Wx 149/17)
Über die Wirksamkeit eines Testaments stritten die Geschwister des Erblassers mit dessen vormaligem Nachbarn. Im Testament waren die Geschwister des Erblassers nicht bedacht worden, wohl aber der Nachbar. Das Besondere an dem Fall war, dass der Erblasser das Testament mit der linken Hand verfasst hat, …
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