Unmittelbarer Vor- oder Nachteil bei Mitwirkungsverbot und Fortwirken der Befangenheit, § 24 KV M-V (OVG M-V, Beschl. v. 20.06.2017 – 2 L 180/14)
Von großer praktischer Bedeutung sind die kommunalverfassungsrechtliche Mitwirkungsverbote, denn Gemeindevertreter verfügen oft über Grundstücke in der Gemeinde oder sie haben Interessen, die durch gemeindliche Aktivitäten beeinflusst werden. Mit geringfügigen Abweichungen beinhalten daher alle Kommunalverfassungen Regelungen zur Befangenheit von Gemeindevertretern. Eine solche Regelung enthält auch die …