Mieter haften nicht für plötzlichen Mehrverbrauch von Wasser – LG Rostock weist Vermieter-Klage auf Betriebskosten ab (Urt. v. 19.05.2017 – 1 S 198/16)
Steigende Betriebskosten entwickeln sich immer öfter zum Streitfall zwischen Mietern und Vermietern. Das Landgericht Rostock hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Mieter die in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesenen Wasserkosten nur teilweise bezahlt hatten, weil der abgelesene Verbrauch deutlich höher ausgefallen war als in …