„Lichter aus in Düsseldorf“ rechtswidrig: OB durfte kein Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus setzen (BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 – 10 C 6.16)
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hatte über eine Aktion des Düsseldorfer Oberbürgermeisters zu entscheiden. Anlässlich einer Versammlung „gegen die Islamisierung des Abendlandes“ am 11.01.2015 hatte der Oberbürgermeister „als Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus“ zum Ausschalten der Lichter am Folgetag ab 18:25 Uhr und zum Besuch …