Ungeziefer im Hotelzimmer – Beweislast beim Urlauber (OLG München, Urt. v. 11.06.2018 – 21 U 3122/17)
Behauptet ein Urlauber, im Hotelbett von Ungeziefer, wahrscheinlich Bettwanzen, gebissen worden zu sein, trägt er für das Vorhandensein der Bettwanzen die Darlegungs- und Beweislast. Kann der Urlauber das Vorhandensein von Ungeziefer nicht nachweisen, stehen ihm daraus resultierende Ansprüche wegen Reisemängeln nicht zu. So entschied das …