Anspruch des Mieters auf Versorgung mit Warmwasser – auch im Hochsommer (LG Fulda, Urt. v. 05.01.2018 – 5 T 200/17)
Der Mieter hat – auch im Hochsommer – einen Anspruch gegen den Vermieter auf Versorgung seiner Wohnung mit Warmwasser. Diesen Anspruch kann er im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchsetzen, da der Ausfall der Warmwasserversorgung, auch im Hochsommer, einen Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO darstellt. …