Kein Schadensersatz bei verzögerter Abfertigung wegen Systemausfalls am Flughafen (BGH, Urt. v. 15.01.2019 – X ZR 15/18 und X ZR 85/18)
Ein mehrstündiger Systemausfall in einem Flughafenterminal kann außergewöhnliche Umstände begründen. In diesem Fall kann ein Fluggast wegen der verspäteten Abfertigung keinen finanziellen Ausgleich verlangen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 15.01.2019 (X ZR 15/18 und X ZR 85/18). Der Fall Der BGH …