Testament kann als „Entwurf“ wirksam sein (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.08.2019 – 10 W 38/19)
Ein mit „Entwurf“ überschriebenes Testament kann bindend sein. Entscheidend ist nämlich nicht die Überschrift, sondern ob der Verfasser mit dem Testament seinen letzten Willen verbindlich zum Ausdruck bringen wollte. Richterliche Würdigung Ob ein Testament trotz der Überschrift „Entwurf“ verbindlich ist, hängt von der Würdigung durch …