Schulverbot für nicht geimpfte Kinder (VG Weimar, Beschl. v. 14.03.2019 – 8 E 416/19 We)
Kinder, die nicht geimpft sind, dürfen bei Ausbruch von Windpocken die Schule nicht betreten, wenn sie Kontakt zu erkrankten Kindern hatten. Eine entsprechende sofort vollziehbare Anordnung der Schule ist rechtmäßig. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar (VG Weimar) vom 14.03.2019 hervor (8 E …
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