Kein Wegeunfall bei – auch nur kurzer – Unterbrechung des Arbeitsweges (BSG, Urt. v. 23.01.2018 – B 2 U 3/16 R)
Wer als Arbeitnehmer auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ist, ist gesetzlich unfallversichert. Geschieht dem Arbeitnehmer auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ein Unfall, liegt ein so genannter Wegeunfall vor, der als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst ist. Wird der Weg zur Arbeit jedoch …