Beweislastumkehr bei Hausnotrufvertrag – Service-Anbieter haften jetzt wie Ärzte (BGH, Urt. v. 11.05.2017 – III ZR 92/16)
Der Kläger hatte einen Hausnotruf-Vertrag abgeschlossen, welcher die Überlassung eines Hausnotrufgeräts zum Gegenstand hatte, das eine eine ständig besetzte Zentrale angeschlossen ist. Am 09.04.2012 betätigte der Kläger die Notruftaste. Nachdem am Telefon lediglich Stöhngeräusche zu vernehmen waren, veranlasste die die Beklagte, dass ein Mitarbeiter eines …