Schweinestall zulässig trotz Überschreitung von Grenzwerten – Vorbelastungen machen’s möglich (BVerwG, Urt. v. 27.06.2017 – 4 C 3.16)
Wenn an einem Standort die Grenzwerte für störende Gerüche, Schall oder andere Unannehmlichkeiten überschritten sind, steht das in der Regel der Errichtung weiterer störender Anlagen entgegen. Von dieser Regel gibt es aber auch Ausnahmen, und zwar dann, wenn an dem Standort bereits erhebliche Vorbelastungen vorliegen. …