Überwachungskamera auf Privatgrundstück – Kein Unterlassungsanspruch des Nachbarn (AG München, Urt. v. 22.11.2018 – 213 C 15498/18)
Die Videoüberwachung einer privaten Grundstücksgrenze ist zulässig, wenn das Nachbargrundstück nicht erfasst wird. Die Beweislast für etwaige Aufzeichnungen des benachbarten Grundstücks trägt der Nachbar. Allein die Möglichkeit des Filmens auf dem Nachbargrundstück führt nicht zu einer Verletzung der Rechte des Nachbarn. So urteilte das Amtsgericht …