Kein Equal-Pay bei Tarifvertrag (Arbeitsgericht Gießen, Urt. v. 14.02.2018 – 7 Ca 246/17)
Vom „Equal-Pay“-Grundsatz (gleiches Arbeitsentgelt bei vergleichbaren Arbeitnehmern) kann durch Tarifvertrag abgewichen werden, zumindest in einem zeitlich begrenzten Rahmen. Das Arbeitsgericht Gießen bestätigte mit seinem Urteil vom 14.2.2018 (7 Ca 246/17) die geänderten Vorschriften zu „Equal-Pay“ im Zusammenhang mit der Reform des AÜG. In seinem Urteil …
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