zum Mietvertrag zwischen
Frau Uschi Knus (Vermieterin)
und
Hans Mieter (Mieter)
vom 10.09.2016 (Datum des Vertragsschlusses)
Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl
Wohnung: II. OG
I. Zustand der Mietsache
Die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben.
Die Wohnung weist Mängel auf: …
Die Mängel sind zu beseitigen bis zum 10.08.2017 [Datum ergänzen].
Die Beseitigung der Mängel wird verrechnet mit der Mietsicherheit / mit 150,00 Euro [Betrag einsetzen] der Mietsicherheit.
Der Vermieter / der Mieter erklärt, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.
II. Verbrauchszähler wurden abgelesen wie folgt:
Warmwasserzähler (Zählernummer [ergänzen]): [Stand ergänzen]
Kaltwasserzähler (Zählernummer [ergänzen]): [Stand ergänzen]
Heizverbrauchszähler:
Wohnzimmer (Zählernummer [ergänzen]): [Stand ergänzen]
Schlafzimmer (Zählernummer [ergänzen]): [Stand ergänzen]
Kinderzimmer (Zählernummer [ergänzen]): [Stand ergänzen]
Küche …(Zählernummer [ergänzen]): [Stand ergänzen]Bad …
[ggfls. weitere Zimmer ergänzen]
Elektrozähler: (Zählernummer [ergänzen]): [Stand ergänzen]
III. Es werden folgende Schlüssel übergeben:
[Mieter an Vermieter oder Vermieter an Mieter]
2 Haustürschlüssel
2 Wohnungsschlüssel
2 Briefkastenschlüssel
1 Kellerschlüssel
Ort und Datum
Mieter
Vermieter
[Unterschriften]
[Anmerkung: Bei einer Mehrheit von Mietern sollte darauf geachtet werden, dass alle Mieter das Protokoll unterzeichnen. Sofern ein Mieter nicht anwesend ist, sollte die bei der Wohnungsübergabe anwesende Person zugleich für die nicht anwesenden Personen in Vertretung unterzeichnen. In diesem Fall ist der Name des vertretenen Mieters zu vermerken und dazu das Kürzel „i.V.“ für „in Vertretung“. Grund: Eine Vertretung vermeidet Streit um Zählerstände und Räumungspflichten.]