Rechtswidrige Selbsthilfe bei Astrückschnitt – Schadensersatz für Beschädigung von Bäumen (OLG Potsdam, Urteil vom 08.02.2018 – 5 U 109/16)
Der Streit entbrannte über sieben Linden, die auf dem Grundstück des Klägers stehen. Die Bäume befinden sich parallel zur Grundstücksgrenze des Beklagten und ragten teilweise mehrere Meter auf das Grundstück des Beklagten hinüber. Der Beklagte sah sich dadurch in der Nutzung seines Grundstücks, das er …