Kosten des Abschlussschreibens im Wettbewerbsrecht unterliegen kurzer Verjährung – 6 Monate (LG Bamberg, Urt. v. 26.04.2017 – 2 HK O 4/17)
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz können nach § 11 UWG grundsätzlich nur innerhalb einer sechsmonatigen Verjährungfrist geltend gemacht werden. Die kurze Verjährungsfrist gilt auch für den Anspruch auf Kostenersatz für ein Abschlussschreiben (LG Bamberg, Urteil vom 26.04.2017 – 2 HK O 4/17). Nach …