80% – Beeinträchtigungen durch zwei Trocknungsgeräte

Ist die Benutzung einer Ein-Zimmer-Wohnung durch zwei Trocknungsgeräte praktisch kaum möglich, rechtfertigt das eine Minderung um 80%. In dem Fall war die Wohnung zugleich von Schimmel befallen.

LG Köln, Urteil vom 29.03.2012 – 1 S 176/11

Zur Übersicht: Mietminderung aktuell