8% – Garten nicht fertig gestellt, Sichtschutz fehlt, Terrasse aus Stein anstatt Holz

Gehört zur Mietsache ein Garten, der indessen nicht fertig gestellt ist, fehlt ein Sichtschutz und ist die Terrasse vertragswidrig aus Stein anstatt aus Holz hergestellt, rechtfertigt das im Einzelfall eine Minderung der Miete um 8%.

AG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2011 – 52 C 5435/11

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