Lösungsmittelgerüche können eine Minderung der Miete um 70% rechtfertigen. Bei Renovierungsarbeiten in einer anderen Wohnung war das toluolhaltige Material Ceretec 14 verwendet worden. Während einer noch stärkeren Belastung war sogar eine Minderung von 90% für das betroffene Zimmer zugesprochen worden (vgl. 90%).
AG Berlin-Schöneberg, Schlussurteil vom 27.03.1996 – 6 C 32/92
Zur Übersicht: Mietminderung aktuell