50% – Feuchtigkeit im Hobbykeller/Souterrain

Erhebliche Feuchtigkeit aufgrund eines nicht vom Mieter veranlassten Wasserschadens in dem zur Mietsache gehörenden, im Souterrain befindlichen, Hobbykeller rechtfertigt eine Minderung von 50%.

LG Berlin, Urteil vom 27.09.2011 – 63 S 641/10

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