Ist ein im Keller befindlicher Sanitärraum aufgrund von massiven Schäden nach einem Erdbeben (Bergbau) nicht benutzbar, rechtfertigt das eine Minderung um 3%.
LG Saarbrücken, Urteil vom 05.02.2016 – 10 S 76/15
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Ist ein im Keller befindlicher Sanitärraum aufgrund von massiven Schäden nach einem Erdbeben (Bergbau) nicht benutzbar, rechtfertigt das eine Minderung um 3%.
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