3% – Klingelanlage funktioniert nicht

Bei einer nicht funktionierenden Klingelanlage ist die Minderung der Miete um 3% gerechtfertigt. Das Landgericht Berlin erachtete in der Entscheidung indessen die funktionslose Gegensprechanlage für unbedeutend für den Gebrauchswert der Wohnung, dieser Umstand rechtfertigte keine Minderung der Miete.

LG Berlin, Urteil vom 14.09.2006 – 62 S 90/06

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