3% – defekte Türen, Wohnungsklingeln, Gegensprechanlage bzw. Klingel-Wechselsprechanlage

Funktioniert die Gegensprechanlage der Mietwohnung nicht und sind die Türen sowie die Türklingeln defekt, kann das eine Minderung der Miete um 3% rechtfertigen.

AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 26.11.1987 – 14 C 271/87

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