3% – Abfluss in Loggia verstopft

Die Funktionsbeeinträchtigung des Abflusses in der Loggia rechtfertigt im Einzelfall die Minderung der Miete um 3%, so entschieden durch das Landgericht Berlin für einen verstopften Abfluss.

LG Berlin, Urteil vom 14.09.2006 – 62 S 90/06

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