Unwirksames Testament bei unbestimmter Angabe, wer erben soll (OLG Braunschweig, Beschl. v. 20.03.2019 – 1 W 42/17)
„Wer auf mich aufpasst und mich nicht ins Heim steckt, erbt alles“. Eine solche Formulierung ist keine wirksame letztwillige Verfügung, weil die Benennung des Erben nicht ausreichend bestimmt ist. Ein entsprechendes Testament ist unwirksam. So entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG Braunschweig) mit Beschluss vom 20.03.2019 …