Anspruch auf Rückerstattung des Kerosinzuschlags bei Nichtantritt des Fluges (AG Erding, Urt. v. 24.7.2019 – 3 C 5140/18)
Bei Nichtantritt eines Fluges sind die im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Entgelte zu erstatten. Das gilt insbesondere auch für den Kerosinzuschlag. Auf den Zugang einer Kündigung bzw. Stornierung kommt es nicht an. Es genügt, wenn der Fluggast den Flug nicht antritt. Ein entsprechendes Urteil …