Ein durch Renovierungsarbeiten übermäßig verschmutztes Treppenhaus berechtigt den Mieter zu einer Minderung der Miete um 2%.
LG Berlin, Urteil vom 12.04.1994 – 63 S 439/93
Zur Übersicht: Mietminderung aktuell
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Ein durch Renovierungsarbeiten übermäßig verschmutztes Treppenhaus berechtigt den Mieter zu einer Minderung der Miete um 2%.
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