Wird eine Wohnung durch Hochwasser unbewohnbar, weil sie voll Wasser gelaufen ist, reduziert sich die Miete auf null. Mietminderung 100%.
AG Friedberg, Urteil vom 03.05.1995 – C 1326/94
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Wird eine Wohnung durch Hochwasser unbewohnbar, weil sie voll Wasser gelaufen ist, reduziert sich die Miete auf null. Mietminderung 100%.
AG Friedberg, Urteil vom 03.05.1995 – C 1326/94
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