100% – fehlende Nutzbarkeit als Gaststätte

Der Mieter von Räumen zur Nutzung als Gaststätte – d. h. zur gewerblichen Nutzung – kann die Miete zu 100% mindern, wenn die Räume aus rechtlichen Gründen gar nicht als Gaststätte genutzt werden können.

BGH, Urteil vom 18.01.1995 – XII ZR 30/93

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