100% – defekte Wohnungseingangstür bei Mietwohnung

Wurde die Wohnungseingangstür durch einen Einbruch so stark beschädigt, dass ein Verschließen der Wohnung nicht mehr möglich ist, rechtfertigt die dadurch entstandene Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eine Minderung der Miete auf null Euro.

AG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.2017 – 120 C 397/15 (05)

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