100% – Ausfall der Elektrizität nach Kabelbrand

Bei einem Ausfall der Elektrizität nach einem Kabelbrand, wodurch keine Warmwasserversorgung, keine Lichtversorgung und auch keine Kochgelegenheit besteht, ist die Minderung der Miete um 100% gerechtfertigt.

AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 20.10.1987 – 15 C 23/87

Zur Übersicht: Mietminderung aktuell